Allgemeine Geschäftsbedingungen der wnm-systems GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der wnm-systems GmbH
Stand: Juli 2026
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unterteilt in allgemeine und besondere Bedingungen. Die allgemeinen Bedingungen (Abschnitt A) beziehen sich auf alle Arten von Aufträgen. Die besonderen Bedingungen (Abschnitt B) enthalten spezielle Regelungen zu den dort jeweils genannten Leistungen. Abschnitt C enthält für alle Verträge geltende Schlussbestimmungen. Bei Widersprüchen gehen die besonderen Bedingungen den allgemeinen Bedingungen vor.
Inhaltsverzeichnis
A. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
- 1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- 2. Vertragsschluss
- 3. Allgemeine Pflichten und Mitwirkung des Kunden
- 4. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung
- 5. Leistungszeiten, Höhere Gewalt
B. BESONDERE BEDINGUNGEN
- 6. Kauf von Waren, digitale Inhalte und Lizenzschlüssel
- 7. Hosting und virtuelle Server
- 8. Registrierung einer Domain
- 9. Schulungen
- 10. Onlinemarketing (SEO, Influencer-, Content-, Social-Media-Marketing)
- 11. Webdesign
- 12. Anpassung von Standardsoftware
- 13. KI-Systeme und KI-gestützte Leistungen
C. GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
- 14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- 15. Haftung
- 16. Geheimhaltung und Geschäftsgeheimnisse
- 17. Abwerbeverbot
- 18. Vertragslaufzeit, Kündigung, Form
- 19. Exportkontrolle, Sanktionen, Compliance
- 20. Änderungen dieser AGB
- 21. Referenznennung
- 22. Schlussbestimmungen
A. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Die Leistungen, Angebote und Lieferungen der wnm-systems GmbH, nachstehend WNM genannt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen gleicher Art mit demselben Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, WNM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn WNM in Kenntnis der Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.2 Die Angebote von WNM richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt. Der Kunde sichert bei Vertragsschluss zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
1.3 Vertragssprache ist deutsch. Werden diese AGB zusätzlich in einer anderen Sprache bereitgestellt, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.
1.4 Die jeweils aktuellen AGB können unter https://www.wnm-systems.de/agb abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.
1.5 Begriffsbestimmungen Soweit in diesen AGB Begriffe der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung / EU AI Act), der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) oder der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) verwendet werden, gelten die dortigen Definitionen. Insbesondere gilt: - KI-System, Anbieter, Betreiber, Hochrisiko-KI-System, KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI): Art. 3 KI-VO. - Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, personenbezogene Daten: Art. 4 DSGVO. - Datenverarbeitungsdienst: Art. 2 Nr. 8 Data Act.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kann über den Onlineshop von WNM oder auf Grundlage eines individuellen Angebots geschlossen werden. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils bei Leistungserbringung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
2.1 Onlineshop Die Darstellungen im Onlineshop stellen keine bindenden Angebote dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Ein verbindliches Angebot (§ 145 BGB) gibt der Kunde durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen” ab. Der Kunde erhält eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail; diese stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Annahmeerklärung von WNM, mit Versand der Ware bzw. Bereitstellung des digitalen Inhalts oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. WNM nimmt Angebote innerhalb von 14 Tagen an; danach gilt das Angebot als abgelehnt.
2.2 Individuelles Angebot Individuelle Angebote von WNM sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, 30 Kalendertage ab Angebotsdatum bindend. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform (§ 126b BGB) zustande; eine Unterzeichnung ist möglich, aber nicht erforderlich.
2.3 Leistungsbeschreibung Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Angebot, der zugehörigen Leistungsbeschreibung und diesen AGB. Öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen, Demonstrationen oder Produktvideos begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie. Eine Garantie übernimmt WNM nur, wenn sie ausdrücklich als solche in Textform bezeichnet ist.
2.4 Domainregistrierung – ergänzend Bei der Domainregistrierung beschränkt sich die Aufgabe von WNM auf die Vermittlungstätigkeit (Geschäftsbesorgung); der Registrierungsvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und der zuständigen Vergabestelle bzw. dem Registrar zustande. Der Kunde hat die jeweils geltenden Registrierungsbedingungen, Richtlinien und AGB der Vergabestelle bzw. des Registrars zu beachten, die diesen AGB im Kollisionsfall vorgehen. Die für die jeweils registrierte Top-Level-Domain maßgeblichen Bedingungen werden dem Kunden vor Registrierung in Textform benannt oder per Link zugänglich gemacht; eine jeweils aktuelle Übersicht ist unter https://www.wnm-systems.de/agb abrufbar.
3. Allgemeine Pflichten und Mitwirkung des Kunden
3.1 Der Kunde teilt WNM alle für den jeweiligen Auftrag erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig mit. Dazu gehören auch auftretende Probleme, Störungen und Änderungswünsche.
3.2 Der Kunde stellt WNM die zur Leistungserbringung erforderlichen Zugangsdaten zum vereinbarten Termin oder auf Anforderung zur Verfügung.
3.3 WNM trifft keine eigenständige Nachforschungspflicht hinsichtlich der vom Kunden beizubringenden Informationen. Erkennt WNM offensichtliche Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten der Kundenvorgaben, weist WNM den Kunden hierauf hin.
3.4 Die Vertragspartner erteilen sich Anweisungen so rechtzeitig, dass eine angemessene Zeit für die Umsetzung verbleibt.
3.5 Wird dem Kunden ein Passwort zugeteilt, hat er dieses unverzüglich zu ändern und ein sicheres, selbst gewähltes Passwort zu setzen. Die Verwaltung und sichere Verwahrung von Zugangsdaten obliegt dem Kunden. Der Kunde informiert WNM unverzüglich, wenn er Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung seiner Zugänge hat.
3.6 Der Kunde schafft alle in seiner Sphäre liegenden Voraussetzungen für die Leistungserbringung. Er stellt erforderliche Hard- und Software, Remote-Zugänge sowie Speicherplatz bereit, soweit nichts anderes vereinbart ist. Wird WNM beim Kunden vor Ort tätig, stellt dieser unentgeltlich und rechtzeitig geeignete Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
3.7 Der Kunde sichert alle aus seiner Sphäre stammenden Daten, bevor er sie an WNM übergibt oder zur Bearbeitung freigibt, sowie vor jedem Zugriff von WNM auf seine Hardware. Die Datensicherung hat dem Stand der Technik zu entsprechen und die Wiederherstellbarkeit sicherzustellen.
3.8 Verletzt der Kunde die Mitwirkungspflichten nach Ziffern 3.1, 3.2 oder 3.6 und behebt er dies nicht innerhalb einer von WNM gesetzten angemessenen Frist von mindestens 14 Kalendertagen, kann WNM das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen und die bis dahin erbrachten Leistungen sowie den durch die Verzögerung entstandenen nachgewiesenen Mehraufwand abrechnen. Vereinbarte Termine verschieben sich um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
3.9 Datenherausgabe nach Vertragsende Nach Beendigung des Vertrages stellt WNM dem Kunden die bei WNM gespeicherten Kundendaten für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zum Abruf bereit. Nach Ablauf dieser Frist ist WNM berechtigt und – soweit personenbezogene Daten betroffen sind – nach Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO verpflichtet, die Daten zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Für Datenverarbeitungsdienste im Sinne des Data Act gilt vorrangig Ziffer 7.6.
4. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung
4.1 Fälligkeit Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von WNM innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.2 Prüfung von Rechnungen und Leistungsnachweisen Der Kunde prüft Rechnungen sowie beigefügte Stunden- und Tätigkeitsnachweise unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang, und macht Einwendungen in Textform geltend. Versäumt der Kunde diese Frist, bleiben seine gesetzlichen Rechte unberührt; er trägt jedoch in einem späteren Streit die Darlegungs- und Beweislast für die Unrichtigkeit der Abrechnung, soweit ihm dies zumutbar ist. Eine Genehmigungsfiktion oder ein Einwendungsausschluss tritt nicht ein.
4.3 Verzug Zahlt der Kunde nicht innerhalb der Fälligkeitsfrist, gerät er nach den gesetzlichen Vorschriften in Verzug. WNM ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die gesetzliche Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 EUR zu verlangen. Die Pauschale wird auf geschuldeten Schadensersatz, der in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist, angerechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.4 Leistungsverweigerung und Sperrung bei Verzug Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung (mindestens zwei Monatsentgelte oder mindestens 500,00 EUR) in Verzug, ist WNM berechtigt, die betroffenen Leistungen – insbesondere den Zugang zu von WNM bereitgestellten Systemen – vorübergehend zu sperren. Die Sperrung setzt voraus, dass WNM sie dem Kunden zuvor in Textform unter Setzung einer Frist von mindestens 14 Kalendertagen angekündigt und auf die Folgen hingewiesen hat. Ist die Ankündigung an die zuletzt vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse nachweislich nicht zustellbar, genügt eine Zustellung an die zuletzt mitgeteilte Postanschrift. Die Zahlungspflicht des Kunden besteht während der Sperrung fort. Nach vollständigem Ausgleich der offenen Forderungen hebt WNM die Sperrung unverzüglich auf; für die Entsperrung kann WNM den nachgewiesenen Aufwand berechnen. Die Sperrung ist unzulässig, soweit sie im Einzelfall unverhältnismäßig ist.
4.5 Überzahlungen Überzahlungen erstattet WNM auf Anforderung des Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen. Ein Verwahrentgelt wird nicht erhoben.
4.6 SEPA-Lastschrift Der Kunde kann WNM ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Bei einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift berechnet WNM eine Pauschale von 5,00 EUR; darüber hinausgehende, von der Bank tatsächlich erhobene Entgelte werden nachgewiesen weitergereicht. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.
4.7 Support für unentgeltliche Leistungen Für unentgeltlich bereitgestellte Inhalte, Waren und Dienstleistungen schuldet WNM keinen Support. Support ist gesondert zu beauftragen und kostenpflichtig.
4.8 Aufrechnung, Zurückbehaltung Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Rechte des Kunden aus § 320 BGB bleiben unberührt.
4.9 Insolvenz und wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse Wird über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet, bleiben die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 103 ff. InsO, maßgeblich. Eine automatische Vertragsbeendigung allein wegen des Insolvenzantrags oder der Verfahrenseröffnung findet nicht statt. WNM bleibt berechtigt, bei Zahlungsverzug nach Ziffer 4.4 zu verfahren, Vorleistungen von einer Sicherheit oder Vorauszahlung abhängig zu machen (§ 321 BGB) und den Vertrag aus wichtigem Grund nach § 314 BGB zu kündigen, wenn die Voraussetzungen hierfür unabhängig vom Insolvenzverfahren vorliegen.
4.10 Preisanpassung bei Dauerschuldverhältnissen Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten ist WNM berechtigt, die vereinbarten laufenden Entgelte einmal je Kalenderjahr, frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn, mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten in Textform anzupassen, soweit sich die Kosten von WNM für die Leistungserbringung verändert haben. Die Anpassung ist auf die Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basisjahr jeweils aktuell) begrenzt und darf 5 % je Anpassung nicht überschreiten. Kostensenkungen sind in gleicher Weise zugunsten des Kunden weiterzugeben. Übersteigt eine Anpassung 3 %, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Wirksamkeitszeitpunkt der Anpassung in Textform kündigen. WNM weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin.
5. Leistungszeiten, Höhere Gewalt
5.1 Verbindliche Termine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Sind keine Fristen vereinbart, erbringt WNM die Leistung innerhalb angemessener Frist.
5.2 WNM ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit die Teilleistung für den Kunden verwendbar ist, die Erbringung der restlichen Leistung sichergestellt bleibt und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.
5.3 Höhere Gewalt. Ereignisse höherer Gewalt, die WNM die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen WNM, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien mit hoheitlichen Maßnahmen, Krieg, Terror, Sabotage, Cyberangriffe auf kritische Vorlieferanten, hoheitliche Anordnungen, Energie- und Rohstoffmangel, flächendeckende Ausfälle öffentlicher Telekommunikationsnetze sowie Arbeitskämpfe, die nicht von WNM zu vertreten sind. WNM informiert den Kunden unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht; Ziffer 15 (Haftung) bleibt unberührt.
B. BESONDERE BEDINGUNGEN
6. Kauf von Waren, digitale Inhalte und Lizenzschlüssel
6.1 Lieferung und Bereitstellung
6.1.1 WNM versendet bestellte Ware an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Ist die Zustellung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich und sendet das Transportunternehmen die Ware zurück, trägt der Kunde die Kosten des Übersendungsversuchs.
6.1.2 Digitale Inhalte stellt WNM per Download, Lizenzschlüssel per E-Mail bereit.
6.1.3 Für Lieferzeiten und Leistungshindernisse gilt Ziffer 5.
6.1.4 Gefahrübergang. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über (§ 447 BGB).
6.2 Nutzungsrechte an digitalen Inhalten und Lizenzschlüsseln
6.2.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, räumt WNM dem Kunden an überlassenen digitalen Inhalten ein nicht ausschließliches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung zu geschäftlichen Zwecken ein.
6.2.2 Eine Weitergabe der überlassenen Inhalte oder von Kopien an Dritte bedarf der Zustimmung von WNM in Textform. Die gesetzlichen Grenzen dieses Zustimmungsvorbehalts, insbesondere der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz bei dauerhaft überlassenen Programmkopien (§ 69c Nr. 3 S. 2 UrhG; EuGH, Urteil vom 03.07.2012 – C-128/11 „UsedSoft”), bleiben unberührt.
6.2.3 Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung. WNM kann die Nutzung vorläufig gestatten, ohne dass hierdurch die Rechte übergehen.
6.2.4 Lizenzbedingungen Dritter. Bei Software Dritter gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers, auf die WNM vor Vertragsschluss hinweist. Bei Open-Source-Bestandteilen gelten vorrangig die jeweiligen Open-Source-Lizenzen.
6.3 Eigentumsvorbehalt
WNM behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Eigentumsübergang sind Verpfändung und Sicherungsübereignung unzulässig. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt WNM bereits jetzt die hieraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts sicherungshalber ab. WNM gibt Sicherheiten auf Verlangen frei, soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
6.4 Gewährleistung
6.4.1 Untersuchung und Rüge. Ist der Kunde Kaufmann, gilt § 377 HGB mit folgender Maßgabe: Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Entdeckung, in Textform anzuzeigen. Die Anzeige soll das Mangelbild nachvollziehbar beschreiben. Die gesetzlichen Rechtsfolgen einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit bleiben unberührt.
6.4.2 Nacherfüllung. Liegt ein Mangel vor, leistet WNM nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, verweigert WNM sie ernsthaft und endgültig oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatzansprüche nach Ziffer 15 bleiben unberührt. Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, sofern sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels etwas anderes ergibt (§ 440 S. 2 BGB).
6.4.3 Verjährung. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Diese Verkürzung gilt nicht für: a) Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von WNM, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, c) arglistig verschwiegene Mängel, d) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, e) Ansprüche aus einer von WNM übernommenen Garantie, f) die Fälle des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden) und des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, g) Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 445b, 478 BGB.
6.4.4 Ein freiwilliges Widerrufsrecht besteht nicht. WNM veräußert ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Eine Rückgabe bei Nichtgefallen ist ausgeschlossen.
6.4.5 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
6.4.6 Herstellergarantien der jeweiligen Hersteller bleiben unberührt, sofern WNM nicht selbst Hersteller ist. Eine Garantie von WNM begründen sie nicht.
6.4.7 Produkte mit digitalen Elementen / Cyber Resilience Act. Bei Produkten mit digitalen Elementen im Sinne der Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act) trifft die dortigen Herstellerpflichten – einschließlich Bereitstellung von Sicherheitsupdates und Meldepflichten bei aktiv ausgenutzten Schwachstellen – den jeweiligen Hersteller, soweit WNM nicht selbst Hersteller im Sinne der Verordnung ist. Bringt WNM ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr, erfüllt WNM die sie treffenden Pflichten nach Maßgabe der jeweils geltenden Anwendungsfristen. Der Kunde ist verpflichtet, von WNM oder dem Hersteller bereitgestellte Sicherheitsupdates unverzüglich einzuspielen; unterlässt er dies, entfällt eine Haftung von WNM für hieraus entstehende Schäden, soweit der Schaden auf der unterlassenen Installation beruht.
7. Hosting und virtuelle Server
7.1 Leistungen von WNM
7.1.1 WNM stellt dem Kunden Systemressourcen auf einem virtuellen Server zur Verfügung, auf denen der Kunde Inhalte im Umfang der Leistungsbeschreibung ablegen kann.
7.1.2 Die Leistungen von WNM bei der Datenübermittlung beschränken sich auf die Datenkommunikation zwischen dem von WNM betriebenen Übergabepunkt an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Netzes hat WNM keinen Einfluss; eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen außerhalb dieses Bereichs ist nicht geschuldet.
7.1.3 Verfügbarkeit. WNM schuldet eine Verfügbarkeit des Dienstes am Übergabepunkt von 99,0 % im Jahresmittel, soweit im Angebot oder in einem Service Level Agreement nichts Abweichendes vereinbart ist. Nicht als Ausfallzeit gelten angekündigte Wartungsfenster (Ankündigung mindestens 48 Stunden im Voraus, nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, maximal 8 Stunden je Monat), Ausfälle aufgrund höherer Gewalt nach Ziffer 5.3 sowie Störungen, die der Kunde oder ein von ihm eingesetzter Dritter zu vertreten hat. Dringende Sicherheitsmaßnahmen kann WNM ohne Vorankündigung durchführen; der Kunde wird unverzüglich informiert.
7.1.4 Datensicherung. WNM sichert die Inhalte des Kundenspeicherplatzes nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines Sicherungsmediums, sondern auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. Die Pflicht des Kunden zur eigenen Datensicherung nach Ziffer 7.3.3 bleibt unberührt.
7.1.5 Technische Weiterentwicklung. WNM ist berechtigt, die eingesetzte Hard- und Software an den Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich hieraus zusätzliche Anforderungen an die Inhalte des Kunden, teilt WNM diese mindestens acht Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt mit. Der Kunde teilt spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt mit, ob er die Anpassung vornimmt. Verweigert der Kunde die Anpassung oder äußert er sich nicht, kann WNM das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt kündigen; ein Sonderkündigungsrecht des Kunden zum selben Zeitpunkt besteht ebenfalls.
7.1.6 Preisanpassung. Für Preisanpassungen gilt ausschließlich Ziffer 4.10.
7.2 Leistungsänderungen
7.2.1 WNM ist berechtigt, das Leistungsangebot zu ändern oder anzupassen, soweit dies für den Kunden vorteilhaft oder zumutbar ist und der vertraglich geschuldete Leistungskern erhalten bleibt. Gründe können insbesondere technische oder prozessuale Erforderlichkeit, Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Schließung von Sicherheitslücken) oder rechtliche Verpflichtungen aufgrund geänderter Rechtslage, eines Urteils oder einer Behördenentscheidung sein. WNM kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform an; bei sicherheitsbedingten Sofortmaßnahmen erfolgt die Information unverzüglich nachträglich.
7.2.2 Ist eine Änderung für den Kunden mit einem nicht nur unerheblichen Nachteil verbunden, kann er den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung in Textform kündigen.
7.2.3 Rein optische Veränderungen der Benutzeroberfläche gelten nicht als Leistungsänderung im Sinne dieser Ziffer.
7.3 Pflichten des Kunden
7.3.1 Rechteeinräumung. Legt der Kunde Inhalte ab, die urheberrechtlich geschützt sind, räumt er WNM das zur Vertragserfüllung erforderliche einfache Recht ein, diese Inhalte zu vervielfältigen, zu übermitteln und öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies für Abrufe über das Internet oder zur Datensicherung notwendig ist. Für personenbezogene Daten gilt ausschließlich Ziffer 14 (Auftragsverarbeitung).
7.3.2 Zulässigkeit der Inhalte. Der Kunde darf keine rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Inhalte ablegen. Er stellt sicher, dass von seinen Inhalten und Anwendungen keine Gefährdung der Systeme von WNM ausgeht. Werden Dritte Ansprüche gegen WNM geltend machen, stellt der Kunde WNM auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen und den Kosten angemessener Rechtsverteidigung frei, es sei denn, der Kunde hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten. WNM informiert den Kunden unverzüglich über die Inanspruchnahme, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und trifft ohne Zustimmung des Kunden kein Anerkenntnis und keinen Vergleich.
7.3.3 Eigene Datensicherung. Der Kunde sichert seine Daten zusätzlich auf einem von den Servern von WNM getrennten Speichermedium. Er sichert seine Daten insbesondere vor Beginn von Server- oder Installationsarbeiten durch WNM sowie nach jeder wesentlichen Änderung des Datenbestandes.
7.3.4 Anonymisierungsdienste. Die Überlassung der Server an anonyme Dritte sowie der Betrieb von Anonymisierungsdiensten sind untersagt.
7.3.5 Mitwirkung. Ist eine Anpassung der Systeme von WNM erforderlich, wirkt der Kunde in zumutbarem Umfang mit.
7.4 Pflichten nach dem Digital Services Act (DSA)
7.4.1 WNM erbringt mit dem Hosting einen Dienst der Speicherung von Informationen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA) und ist insoweit Hostinganbieter.
7.4.2 WNM unterhält ein Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 DSA. Meldungen über mutmaßlich rechtswidrige Inhalte können über die auf der Website von WNM benannte Kontaktstelle eingereicht werden. WNM entscheidet über Meldungen zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv und begründet Entscheidungen gegenüber dem betroffenen Kunden nach Art. 17 DSA.
7.4.3 Erlangt WNM Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten, ist WNM zur unverzüglichen Entfernung oder Sperrung berechtigt und verpflichtet (Art. 6 DSA). WNM informiert den Kunden hierüber unverzüglich, sofern dem keine behördliche Anordnung oder gesetzliche Pflicht entgegensteht, und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme sowie zur Nutzung des internen Beschwerdeverfahrens.
7.4.4 Anordnungen von Behörden nach Art. 9 und 10 DSA setzt WNM um und informiert den Kunden, soweit rechtlich zulässig.
7.5 IP-Adressen
WNM kann dem Kunden zugewiesene feste IP-Adressen ändern, wenn dies aus technischen, sicherheitsbezogenen oder regulatorischen Gründen erforderlich ist. WNM kündigt die Änderung, soweit möglich, mindestens vier Wochen vorher in Textform an und unterstützt den Kunden in zumutbarem Umfang bei der Umstellung. Ein Anspruch auf Beibehaltung einer bestimmten IP-Adresse besteht nicht.
7.6 Vertragsdauer, Kündigung und Wechsel des Datenverarbeitungsdienstes (Data Act)
7.6.1 Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus der vom Kunden gewählten Laufzeit. Der Vertrag verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
7.6.2 Soweit die Leistung ein Datenverarbeitungsdienst im Sinne des Art. 2 Nr. 8 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) ist – dies umfasst insbesondere Hosting- und virtuelle Serverleistungen –, gelten vorrangig die Vorgaben der Art. 23 bis 31 Data Act. Insbesondere: a) Die Kündigungsfrist für einen Wechsel oder eine Beendigung beträgt höchstens zwei Monate; abweichende längere Fristen in diesen AGB oder im Angebot sind insoweit unbeachtlich. b) WNM unterstützt den Kunden bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu einer eigenen IT-Infrastruktur. Der Übergangszeitraum beträgt bis zu 30 Kalendertage ab Ende der Kündigungsfrist und kann auf Wunsch des Kunden angemessen verlängert werden, wenn er technisch nicht ausreicht. c) WNM stellt exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte des Kunden in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereit. d) Nach Ablauf des Übergangszeitraums und einer anschließenden Datenabrufphase von 30 Kalendertagen löscht WNM die Daten des Kunden. e) Für den Wechsel erhebt WNM keine Wechselentgelte, soweit dies nach Art. 29 Data Act unzulässig ist. Bis zum 12. Januar 2027 dürfen allenfalls ermäßigte Entgelte erhoben werden, die die von WNM tatsächlich getragenen Kosten nicht übersteigen; ab dem 12. Januar 2027 entfallen Wechselentgelte vollständig.
7.6.3 Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
7.6.4 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses gilt für die Herausgabe der Daten Ziffer 3.9, für Datenverarbeitungsdienste vorrangig Ziffer 7.6.2. Zurückbehaltungsrechte von WNM an personenbezogenen Daten bestehen nicht; im Übrigen bleiben gesetzliche Zurückbehaltungsrechte unberührt.
7.7 Haftung
7.7.1 Kommt es im Rahmen öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste zu einem fahrlässigen Verstoß gegen telekommunikationsrechtliche Vorschriften, gilt die gesetzliche Haftungsbeschränkung des § 70 TKG (vormals § 44a TKG a. F.).
7.7.2 Im Übrigen gilt Ziffer 15.
7.8 Informationssicherheit
WNM betreibt die eingesetzten Systeme nach dem Stand der Technik und trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO). Unterliegt der Kunde Registrierungs-, Nachweis- oder Meldepflichten nach den Vorschriften zur Netz- und Informationssicherheit (insbesondere BSIG in der jeweils geltenden Fassung, NIS-2-Umsetzung) oder vergleichbaren sektorspezifischen Vorgaben (z. B. DORA), teilt er dies WNM vor Vertragsschluss mit. WNM unterstützt den Kunden bei der Erfüllung dieser Pflichten gegen gesonderte Vergütung, soweit dies zumutbar ist. Sicherheitsvorfälle, die die für den Kunden erbrachten Leistungen betreffen, meldet WNM dem Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung, spätestens innerhalb von 24 Stunden.
8. Registrierung einer Domain
8.1 Die Zuteilung eines Domainnamens gilt erst als erfolgt, wenn WNM dies gegenüber dem Kunden bestätigt. Da WNM auf die Vergabe keinen Einfluss hat, sind Haftung und Gewährleistung hinsichtlich der Zuteilung einer bestimmten Domain ausgeschlossen.
8.2 Der Kunde wirkt bei Registrierung, Übertragung, Löschung und Datenbankänderungen in zumutbarem Umfang mit.
8.3 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm gewählten Domains und die darunter abrufbaren Inhalte rechtskonform sind. Für die Freistellung gilt Ziffer 7.3.2 Satz 3 und 4 entsprechend.
8.4 WNM ist berechtigt, die Erreichbarkeit einer Domain vorübergehend zu unterbinden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen schwerwiegenden Rechtsverstoß vorliegen. Eine dauerhafte Unterbindung erfolgt nur aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung, einer rechtskräftigen Entscheidung oder wenn der Rechtsverstoß offensichtlich ist. WNM informiert den Kunden unverzüglich und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit dem keine rechtliche Pflicht entgegensteht.
8.5 Der Kunde informiert WNM unverzüglich, wenn er gegenüber der Vergabestelle oder dem Registrar auf eine Domain verzichtet.
8.6 Eine Kündigung des Vertrages mit WNM berührt das Verhältnis zwischen Kunde und Registrar bzw. Vergabestelle grundsätzlich nicht. Die Beendigung des Domainvertrages bedarf einer gesonderten Erklärung in Textform, die an WNM zu richten ist. Sind Kunde und Domaininhaber verschieden, ist die Zustimmung des Domaininhabers in Textform erforderlich.
8.7 Kündigungsfristen. Domainverträge können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Ist für die jeweilige Top-Level-Domain vergabestellenseitig eine längere Frist zwingend, teilt WNM dies dem Kunden vor Vertragsschluss mit; in diesem Fall gilt die von der Vergabestelle vorgegebene Frist.
8.8 Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis, ohne über die registrierten Domains zu verfügen, fordert WNM ihn in Textform unter Setzung einer Frist von mindestens 30 Kalendertagen zur Erklärung auf und weist auf die Folgen hin. Erklärt sich der Kunde nicht, ist WNM berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der Vergabestelle zu überführen oder im Namen des Kunden freizugeben. Bis zur Überführung oder Freigabe besteht die Vergütungspflicht fort. Entsprechendes gilt bei Kündigung durch WNM.
8.9 Hat der Kunde die Domain nicht bis zum Beendigungstermin in die Verwaltung eines anderen Providers überführt, ist WNM nach Ablauf der Frist gemäß Ziffer 8.8 zur Überführung an die Vergabestelle oder zur Freigabe berechtigt.
8.10 WNM stellt Domains im Rahmen ihrer Verfügbarkeit bereit. Eine Zusicherung oder Garantie ununterbrochener Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit wird nicht übernommen.
9. Schulungen
9.1 An Schulungsunterlagen wird dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke eingeräumt. Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte und öffentliche Zugänglichmachung sind ohne Zustimmung von WNM in Textform unzulässig.
9.2 Absage und Umbuchung. Sagt der Kunde eine gebuchte Schulung ab, sind zu zahlen: bis 21 Kalendertage vor Beginn 0 %, bis 14 Kalendertage vor Beginn 25 %, bis 7 Kalendertage vor Beginn 50 %, danach 80 % des Teilnahmeentgelts. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass WNM kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist bis zum Schulungsbeginn kostenfrei möglich. WNM kann eine Schulung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus wichtigem Grund bis 7 Kalendertage vor Beginn absagen; bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall vollständig erstattet.
9.3 KI-Kompetenzschulungen. Schulungen zum Aufbau von KI-Kompetenz im Sinne des Art. 4 KI-VO vermitteln allgemeine Kenntnisse; sie stellen keine Rechtsberatung dar und entbinden den Kunden nicht von der eigenverantwortlichen Prüfung, ob er die ihn treffenden Pflichten aus der KI-VO erfüllt. Eine Gewähr für die Anerkennung der Schulung durch Aufsichtsbehörden wird nicht übernommen.
10. Onlinemarketing (SEO, Influencer-, Content-, Social-Media-Marketing)
10.1 SEO. WNM erbringt Leistungen der Suchmaschinenoptimierung nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Suchbegriffe werden in Abstimmung mit dem Kunden festgelegt. Der Kunde ist für die markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der von ihm vorgegebenen oder freigegebenen Suchbegriffe verantwortlich; WNM weist auf offensichtliche rechtliche Risiken hin, schuldet aber keine rechtliche Prüfung. Der Kunde akzeptiert, dass WNM keinen Einfluss auf die Rankings der Suchmaschinen hat und diese ihre Algorithmen jederzeit ändern können. Ein bestimmtes Ranking, bestimmte Zugriffszahlen oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg werden nicht geschuldet.
10.2 Influencer- und Social-Media-Marketing. WNM erstellt Werbekampagnen in sozialen Medien; soweit vereinbart, unter Einbindung von Subunternehmern. Eine bestimmte Zahl an Aufrufen oder ein sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet.
10.3 Kennzeichnung von Werbung. Der Kunde ist für die rechtliche Prüfung und Freigabe der Inhalte verantwortlich. WNM kennzeichnet von ihr oder ihren Subunternehmern erstellte werbliche Inhalte nach den jeweils geltenden Vorgaben (insbesondere §§ 5a Abs. 4, 6 UWG, § 22 MStV) als Werbung, sofern der Kunde nichts Abweichendes und rechtlich Zulässiges vorgibt. Für Inhalte, die der Kunde selbst beistellt oder deren Kennzeichnung er ausdrücklich ablehnt, übernimmt WNM keine Haftung; insoweit stellt der Kunde WNM nach Maßgabe der Ziffer 7.3.2 Satz 3 und 4 frei.
10.4 Content Marketing. WNM konzipiert eine Strategie zur Schaffung relevanter Inhalte nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
10.5 KI-Einsatz im Marketing. Setzt WNM zur Erstellung von Inhalten KI-Systeme ein, gilt ergänzend Ziffer 13, insbesondere Ziffer 13.5 (Transparenz- und Kennzeichnungspflichten).
10.6 Subunternehmer. WNM ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen. Für deren Verhalten haftet WNM wie für eigenes Handeln (§ 278 BGB). Werden dabei personenbezogene Daten verarbeitet, gilt Ziffer 14.
11. Webdesign
11.1 WNM erstellt Webseiten einschließlich Programmierung unter Einbeziehung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, stellt der Kunde Texte und Bilder bereit und sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen. Geschuldet ist die Erstausstattung mit Inhalten; Pflege und Fortentwicklung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
11.2 Zwischen- und Endabnahme. Zwischenabnahmen erfolgen nach Bereitstellung eines Grobkonzepts und eines Block-Layouts. Die finale Abnahme erfolgt nach Fertigstellung. WNM zeigt die Abnahmereife in Textform an. Nimmt der Kunde die Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anzeige weder ab noch rügt er Mängel in Textform, gilt die Abnahme als erfolgt, sofern WNM auf diese Wirkung in der Anzeige gesondert hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 BGB).
11.3 Abnahmeverweigerung. Verweigert der Kunde die Abnahme, beschreibt er die entgegenstehenden Mängel innerhalb von zehn Werktagen in Textform so detailliert, dass WNM sie identifizieren und beseitigen kann. Mangelhaft ist die Leistung, wenn sie von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder – mangels Vereinbarung – von der Beschaffenheit, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Kunde erwarten kann (§ 633 Abs. 2 BGB). Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 S. 2 BGB). Beanstandet der Kunde erstmals Umstände, die er bereits bei einer vorangegangenen Zwischenabnahme hätte erkennen können, und liegt kein Mangel vor, gilt das Nachbesserungsverlangen als kostenpflichtiger Änderungswunsch.
11.4 Hosting. Ohne gesonderte Vereinbarung schuldet WNM kein Hosting. Nach Abnahme teilt der Kunde WNM innerhalb von zehn Werktagen die für das Aufspielen erforderlichen Zugangsdaten mit. Schlägt das Aufspielen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen fehl, gilt ein erneuter Versuch als gesondert zu vergütende Leistung.
11.5 Barrierefreiheit (BFSG / EU-Richtlinie 2019/882). Barrierefreiheit im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der zugehörigen Verordnung (BFSGV) sowie eine Konformität mit WCAG 2.1/2.2 oder EN 301 549 schuldet WNM nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart ist. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob er als Dienstleistungserbringer im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern den Anforderungen des BFSG unterliegt, und WNM hierüber vor Vertragsschluss zu informieren. Ist Barrierefreiheit vereinbart, bezieht sich die geschuldete Konformität auf den bei Abnahme geltenden Stand der jeweils vereinbarten Norm und auf die von WNM erstellten Bestandteile; für vom Kunden nachträglich eingepflegte Inhalte, eingebundene Drittinhalte und Plugins übernimmt WNM keine Gewähr. Anpassungen aufgrund später geänderter Normen oder Verwaltungspraxis sind gesondert zu beauftragen.
11.6 Rechtstexte und Einwilligungsmanagement. Die Erstellung und rechtliche Prüfung von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Bannern und sonstigen Rechtstexten ist nicht Vertragsbestandteil, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Die technische Einrichtung eines Consent-Management-Tools schuldet WNM nur bei ausdrücklicher Vereinbarung; die datenschutz- und telekommunikationsrechtliche Zulässigkeit der eingesetzten Dienste (insbesondere § 25 TDDDG, Art. 6 DSGVO) verantwortet der Kunde.
11.7 Nutzungsrechte. Mit vollständiger Zahlung räumt WNM dem Kunden an den erstellten Gestaltungen und dem individuell erstellten Code ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke ein. Rechte an von WNM eingesetzten wiederverwendbaren Komponenten, Frameworks, Bibliotheken und an Open-Source-Bestandteilen verbleiben bei WNM bzw. den jeweiligen Rechteinhabern; insoweit erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht im Umfang des Vertragszwecks.
12. Anpassung von Standardsoftware
12.1 Diese Bestimmungen gelten für individuelle Anpassungen der im Vertrag genannten Standardsoftware auf die Bedürfnisse des Kunden und/oder dessen Hardware. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
12.2 Erfolgt die Installation per Fernzugriff, gelten besondere Anforderungen an Hard- und Software des Kunden, auf die WNM vor Angebotsabgabe hinweist.
12.3 Abnahme. Werkleistungen sind abzunehmen. WNM zeigt die Fertigstellung einer Leistung oder Teilleistung in Textform an. Der Kunde prüft, ob die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde, und nimmt sie in diesem Fall ab. Beanstandungen sind innerhalb von zehn Werktagen in Textform detailliert mitzuteilen. Nimmt der Kunde die Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anzeige weder ab noch verweigert er die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt sie als abgenommen, sofern WNM in der Anzeige gesondert hierauf hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 BGB).
12.4 Der Kunde stellt die für die Abnahmeprüfung erforderlichen Voraussetzungen (Daten, Arbeitsplätze, Geräte) bereit.
12.5 Mängelanzeige. Ist der Kunde Kaufmann, gilt Ziffer 6.4.1 entsprechend.
12.6 Termine. Verbindliche Termine dürfen auf Seiten von WNM nur durch die Geschäftsführung oder ausdrücklich hierzu bevollmächtigte Personen zugesagt werden und bedürfen der Textform. Im Übrigen gilt Ziffer 5.
12.7 Rechte Dritter. Der Kunde stellt sicher, dass er über die für die Arbeiten an der Software erforderlichen Rechte verfügt, und stellt WNM nach Maßgabe der Ziffer 7.3.2 Satz 3 und 4 von berechtigten Ansprüchen Dritter frei. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen, die WNM zu vertreten hat, darf WNM nach eigener Wahl und auf eigene Kosten (a) nach Abstimmung mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die die Schutzrechtsverletzung beseitigen, ohne die vertragsgemäße Funktionalität wesentlich zu beeinträchtigen, oder (b) die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben. Gelingt beides nicht in angemessener Frist, kann jede Partei den Vertrag hinsichtlich der betroffenen Leistung kündigen; Schadensersatzansprüche des Kunden nach Ziffer 15 bleiben unberührt.
12.8 Quellcode und Dokumentation. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes der Standardsoftware besteht nicht. An individuell erstellten Anpassungen räumt WNM dem Kunden mit vollständiger Zahlung ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein. Eine Übertragung ausschließlicher Rechte oder eine Quellcodehinterlegung (Escrow) bedarf gesonderter Vereinbarung.
13. KI-Systeme und KI-gestützte Leistungen
13.1 Anwendungsbereich und Rollenverteilung
13.1.1 Diese Ziffer gilt für alle Leistungen, bei denen WNM dem Kunden ein KI-System bereitstellt, ein KI-System für den Kunden entwickelt, anpasst oder integriert, oder bei deren Erbringung WNM KI-Systeme einsetzt.
13.1.2 Die Parteien legen für jedes KI-System im Angebot oder in einer gesonderten Anlage fest, wer Anbieter (Art. 3 Nr. 3 KI-VO) und wer Betreiber (Art. 3 Nr. 4 KI-VO) ist. Fehlt eine solche Festlegung, gilt: a) Entwickelt WNM ein KI-System und bringt es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr oder nimmt es in Betrieb, ist WNM Anbieter und der Kunde Betreiber. b) Integriert oder konfiguriert WNM lediglich ein KI-System eines Dritten für den Kunden, ohne den Zweck zu ändern, ist der Dritte Anbieter, WNM Dienstleister und der Kunde Betreiber. c) Setzt der Kunde ein von WNM bereitgestelltes KI-System unter eigenem Namen oder eigener Marke ein, ändert er dessen Zweckbestimmung oder nimmt er eine wesentliche Veränderung vor, wird er nach Art. 25 KI-VO selbst Anbieter mit allen daraus folgenden Pflichten. Der Kunde informiert WNM hierüber unverzüglich in Textform.
13.1.3 Jede Partei trägt die Kosten der Erfüllung der sie nach der KI-VO treffenden Pflichten selbst.
13.2 Verbotene Praktiken (Art. 5 KI-VO)
13.2.1 Der Kunde verpflichtet sich, von WNM bereitgestellte KI-Systeme nicht für nach Art. 5 KI-VO verbotene Praktiken einzusetzen. Hierzu gehören insbesondere: Techniken der unterschwelligen Beeinflussung oder Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit zur erheblichen Verhaltensbeeinflussung, Social Scoring, Vorhersage von Straftaten allein auf Grundlage von Profiling oder Persönlichkeitsmerkmalen, ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder aus Videoüberwachung zum Aufbau von Gesichtserkennungsdatenbanken, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen (außerhalb der gesetzlichen Ausnahmen), biometrische Kategorisierung zur Ableitung sensibler Merkmale sowie – nach Maßgabe der jeweils geltenden Fassung – die Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer Darstellungen und von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
13.2.2 Ein Verstoß gegen Ziffer 13.2.1 berechtigt WNM zur sofortigen Sperrung des Zugangs und zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Der Kunde stellt WNM von Bußgeldern, Ansprüchen Dritter und Kosten angemessener Rechtsverteidigung frei, die auf einem solchen Verstoß beruhen.
13.2.3 Die Untersagungen nach Art. 5 KI-VO gelten seit dem 2. Februar 2025. Für die durch die Änderungsverordnung neu eingefügten Verbotstatbestände gilt der jeweils dort bestimmte Anwendungsbeginn.
13.3 KI-Kompetenz (Art. 4 KI-VO)
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen haben nach Art. 4 KI-VO sicherzustellen, dass ihr Personal und die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befassten Personen über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Jede Partei erfüllt diese Pflicht für ihren eigenen Bereich eigenverantwortlich. WNM bietet entsprechende Schulungen nach Ziffer 9 gegen gesonderte Vergütung an. Eine Überwachung der KI-Kompetenz des Kundenpersonals schuldet WNM nicht.
13.4 Hochrisiko-KI-Systeme
13.4.1 Die von WNM angebotenen KI-Systeme sind, soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders bezeichnet, nicht für den Einsatz als Hochrisiko-KI-System im Sinne des Art. 6 i. V. m. Anhang I oder Anhang III KI-VO bestimmt. Ein Einsatz in den in Anhang III genannten Bereichen – insbesondere Biometrie, kritische Infrastruktur, allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und Personalauswahl, Zugang zu wesentlichen privaten und öffentlichen Diensten einschließlich Kreditwürdigkeitsprüfung und Risikobewertung in der Lebens- und Krankenversicherung, Strafverfolgung, Migration, Rechtspflege und demokratische Prozesse – ist ohne vorherige ausdrückliche Vereinbarung in Textform untersagt.
13.4.2 Beabsichtigt der Kunde einen Einsatz nach Ziffer 13.4.1, informiert er WNM vor Beginn. Die Parteien vereinbaren in diesem Fall gesondert, welche Partei die Anbieterpflichten (Art. 8 bis 22 KI-VO: Risikomanagementsystem, Daten-Governance, technische Dokumentation, Protokollierung, Transparenz, menschliche Aufsicht, Genauigkeit/Robustheit/Cybersicherheit, Qualitätsmanagement, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Registrierung) übernimmt, sowie die hierfür geschuldete zusätzliche Vergütung.
13.4.3 Setzt der Kunde ein KI-System entgegen Ziffer 13.4.1 ohne Vereinbarung als Hochrisiko-KI-System ein, gilt Ziffer 13.2.2 entsprechend. Eine Haftung von WNM für hieraus entstehende Schäden, Bußgelder oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit WNM den Verstoß nicht zu vertreten hat.
13.4.4 Anwendungsbeginn. Nach der von Parlament und Rat im Juni 2026 angenommenen Änderungsverordnung gelten die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III voraussichtlich ab dem 2. Dezember 2027 (statt 2. August 2026) und für in regulierte Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I voraussichtlich ab dem 2. August 2028 (statt 2. August 2027). Maßgeblich ist die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.
13.5 Transparenz- und Kennzeichnungspflichten (Art. 50 KI-VO)
13.5.1 Stellt WNM ein KI-System bereit, das zur direkten Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt ist (z. B. Chatbots, Voicebots), gestaltet WNM als Anbieter das System so, dass die betroffenen Personen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern dies nicht aus den Umständen offensichtlich ist. Der Kunde darf entsprechende Hinweise nicht entfernen, unterdrücken oder verfälschen.
13.5.2 Erzeugt ein von WNM bereitgestelltes KI-System synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte, sorgt WNM als Anbieter dafür, dass die Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format als künstlich erzeugt oder manipuliert markiert werden (Art. 50 Abs. 2 KI-VO), soweit dies technisch möglich, wirksam, interoperabel, belastbar und zuverlässig ist. Der Kunde darf Wasserzeichen, Metadaten, Herkunftsnachweise oder vergleichbare Markierungen weder entfernen noch unbrauchbar machen.
13.5.3 Der Kunde als Betreiber erfüllt eigenverantwortlich die ihn treffenden Offenlegungspflichten nach Art. 50 Abs. 3 und 4 KI-VO. Dies betrifft insbesondere: a) die Information betroffener Personen beim Einsatz von Systemen zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung, b) die Offenlegung, dass Bild-, Ton- oder Videoinhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden (Deepfakes), c) die Offenlegung bei veröffentlichten Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, sofern der Inhalt nicht einer menschlichen Überprüfung und redaktionellen Verantwortung unterlag. Der Kunde stellt sicher, dass diese Offenlegung spätestens beim ersten Kontakt der betroffenen Person mit dem Inhalt erfolgt und barrierefrei zugänglich ist.
13.5.4 Anwendungsbeginn. Die Transparenzpflichten des Art. 50 KI-VO gelten ab dem 2. August 2026. Für KI-Systeme, die synthetische Inhalte erzeugen und bereits vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, sieht die Änderungsverordnung für die technische Markierungspflicht der Anbieter nach Art. 50 Abs. 2 KI-VO eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 vor. Die Offenlegungspflichten der Betreiber nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO bleiben vom 2. August 2026 an anwendbar. Vor dem 2. August 2026 erzeugte Inhalte müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden.
13.6 Pflichten des Kunden als Betreiber (Art. 26 KI-VO)
Soweit der Kunde Betreiber eines Hochrisiko-KI-Systems ist, obliegt ihm insbesondere: a) die Nutzung entsprechend der Betriebsanleitung, b) die Übertragung der menschlichen Aufsicht auf natürliche Personen mit der erforderlichen Kompetenz, Ausbildung, Befugnis und Unterstützung, c) die Sicherstellung, dass die Eingabedaten der Zweckbestimmung entsprechen und hinreichend repräsentativ sind, soweit er die Kontrolle über die Eingabedaten ausübt, d) die Überwachung des Betriebs und die unverzügliche Information von WNM und der zuständigen Behörde bei Risiken oder schwerwiegenden Vorfällen, e) die Aufbewahrung der automatisch erzeugten Protokolle für mindestens sechs Monate, soweit sie seiner Kontrolle unterliegen, f) die vorherige Information der Arbeitnehmervertretung und der betroffenen Beschäftigten vor Inbetriebnahme am Arbeitsplatz (Art. 26 Abs. 7 KI-VO) sowie die Beachtung der Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 6, § 90 BetrVG, g) die Erfüllung der Informationspflicht gegenüber betroffenen Personen bei Entscheidungen, die sie betreffen, sowie die Beachtung des Rechts auf Erläuterung nach Art. 86 KI-VO.
13.7 Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI), Subunternehmer
13.7.1 WNM setzt zur Erbringung KI-gestützter Leistungen ganz oder teilweise KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck Dritter ein. WNM benennt die eingesetzten Modelle und Anbieter auf Anfrage in Textform. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen und Nutzungsrichtlinien der jeweiligen Modellanbieter, auf die WNM den Kunden vor Vertragsschluss hinweist.
13.7.2 WNM ist berechtigt, eingesetzte Modelle oder Modellanbieter zu wechseln, wenn dies aus technischen, wirtschaftlichen, sicherheitsbezogenen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist und die vertraglich vereinbarte Funktionalität im Wesentlichen erhalten bleibt. Ziffer 7.2.2 gilt entsprechend.
13.7.3 Werden bei der Nutzung personenbezogene Daten an Modellanbieter außerhalb des EWR übermittelt, gelten Ziffer 14 und die dort in Bezug genommene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung einschließlich der Regelungen zu Drittlandübermittlungen (Art. 44 ff. DSGVO).
13.8 Beschaffenheit von KI-Ausgaben, Nutzungsrechte, Trainingsdaten
13.8.1 Keine Richtigkeitsgewähr. KI-Systeme arbeiten probabilistisch. Ausgaben können unvollständig, sachlich unzutreffend, veraltet, verzerrt oder in sich widersprüchlich sein („Halluzinationen”). WNM schuldet keine inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Reproduzierbarkeit oder Rechtskonformität von KI-Ausgaben. Geschuldet ist die vereinbarte Funktionsfähigkeit des Systems, nicht ein bestimmtes inhaltliches Ergebnis. Der Kunde ist verpflichtet, KI-Ausgaben vor ihrer Verwendung durch fachkundige Personen zu prüfen. Dies gilt insbesondere vor rechtlich, wirtschaftlich, medizinisch oder sicherheitsrelevant bedeutsamen Entscheidungen.
13.8.2 Kein Ersatz für Fachberatung. KI-gestützte Leistungen stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung dar.
13.8.3 Automatisierte Einzelentscheidungen. Der Kunde stellt sicher, dass eine ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhende Entscheidung mit rechtlicher Wirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung nur unter den Voraussetzungen des Art. 22 DSGVO erfolgt.
13.8.4 Rechte an Eingaben und Ausgaben. Der Kunde behält alle Rechte an den von ihm eingegebenen Inhalten (Eingaben) und sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen. Soweit WNM Rechte an den Ausgaben zustehen, überträgt WNM diese mit vollständiger Zahlung im Umfang des Vertragszwecks auf den Kunden. WNM weist darauf hin, dass an rein maschinell erzeugten Ausgaben mangels menschlicher Schöpfung regelmäßig kein urheberrechtlicher Schutz nach § 2 Abs. 2 UrhG entsteht und dass identische oder ähnliche Ausgaben auch anderen Nutzern zur Verfügung stehen können. Eine Zusicherung der Schutzfähigkeit, der Exklusivität oder der Freiheit von Rechten Dritter wird nicht übernommen.
13.8.5 Trainingsdaten. WNM verwendet Kundendaten nicht zum Training oder zur Verbesserung von KI-Modellen, es sei denn, der Kunde hat dem gesondert in Textform zugestimmt. WNM wirkt darauf hin, dass auch eingesetzte Modellanbieter eine Nutzung der übermittelten Daten zu Trainingszwecken vertraglich ausschließen, und weist den Kunden darauf hin, falls dies bei einem bestimmten Dienst nicht möglich ist.
13.8.6 Freistellung. Der Kunde stellt WNM nach Maßgabe der Ziffer 7.3.2 Satz 3 und 4 von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass er KI-Ausgaben ungeprüft verwendet, entgegen diesen AGB einsetzt oder rechtsverletzende Eingaben verwendet hat.
13.9 Regulatorische Anpassungen
Ändern sich die für KI-Systeme geltenden rechtlichen Anforderungen, sind beide Parteien verpflichtet, an einer Anpassung des Vertrages mitzuwirken. WNM ist berechtigt, Leistungen nach Maßgabe der Ziffer 7.2 anzupassen, soweit dies zur Erfüllung regulatorischer Pflichten erforderlich ist. Ist eine Leistung aufgrund zwingender rechtlicher Vorgaben nicht mehr zulässig erbringbar, kann WNM den betroffenen Leistungsteil mit angemessener Frist kündigen; im Voraus gezahlte Entgelte werden zeitanteilig erstattet.
13.10 Aufsicht und Sanktionen (Hinweis)
Verstöße gegen die KI-VO können nach Art. 99 KI-VO mit Geldbußen belegt werden – bei verbotenen Praktiken bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei sonstigen Verstößen bis zu 15 Mio. EUR oder 3 %, bei unrichtigen Angaben gegenüber Behörden bis zu 7,5 Mio. EUR oder 1 %. Die Marktüberwachung in Deutschland wird nach dem KI-Durchführungsgesetz zentral bei der Bundesnetzagentur angesiedelt. Jede Partei trägt die sie treffenden Sanktionen selbst; eine Freistellung erfolgt nur nach Maßgabe der Ziffern 13.2.2, 13.4.3 und 13.8.6.
C. GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
14.1 Verarbeitet WNM im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden – insbesondere bei Hosting, Fernwartung, Support, ERP-Betreuung, Onlinemarketing und KI-gestützten Leistungen –, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Diese Vereinbarung geht diesen AGB im Kollisionsfall vor.
14.2 Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er verantwortet die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Erfüllung der Informationspflichten und die Wahrung der Betroffenenrechte.
14.3 WNM ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Der Kunde erteilt hierzu seine allgemeine Genehmigung nach Art. 28 Abs. 2 S. 2 DSGVO. WNM informiert den Kunden über beabsichtigte Änderungen mindestens vier Wochen vorher in Textform; der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen aus wichtigem Grund widersprechen. Im Fall eines berechtigten Widerspruchs, dem WNM nicht abhelfen kann, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht hinsichtlich der betroffenen Leistung zu.
14.4 Werden personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt, stellt WNM eine geeignete Garantie nach Art. 46 DSGVO sicher, insbesondere durch Standardvertragsklauseln, und führt eine Übermittlungs-Folgenabschätzung durch, soweit erforderlich.
14.5 WNM trifft technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und weist diese auf Anfrage nach. WNM unterstützt den Kunden bei Betroffenenanfragen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Meldepflichten nach Art. 33, 34 DSGVO; ein hierdurch entstehender Aufwand, der über die gesetzliche Unterstützungspflicht hinausgeht, wird nach Aufwand vergütet.
14.6 Verarbeitet WNM personenbezogene Daten des Kunden zu eigenen Zwecken (etwa zur Vertragsabwicklung, Abrechnung oder Forderungsdurchsetzung), erfolgt dies als eigener Verantwortlicher nach Maßgabe der Datenschutzerklärung von WNM.
15. Haftung
15.1 WNM haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – haftet WNM der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Bei Dauerschuldverhältnissen ist die Haftung je Schadensfall auf die Höhe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses für die betroffene Leistung gezahlten Nettovergütung, insgesamt jedoch auf höchstens 100.000,00 EUR je Kalenderjahr begrenzt.
15.3 Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von WNM.
15.4 Datenverlust. Für den Verlust von Daten haftet WNM nur bis zu dem Betrag, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht in den Fällen der Ziffer 15.1.
15.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
15.6 Äußerungen über den Vertragspartner. Die Parteien unterlassen unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik über die jeweils andere Partei sowie deren Mitarbeiter, Lizenzgeber und Geschäftspartner. Die Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche, insbesondere aus §§ 823, 824, 1004 BGB, §§ 185 ff. StGB und dem UWG, bleibt unberührt. Sachliche Kritik, wahre Tatsachenbehauptungen sowie Meinungsäußerungen im Rahmen des Art. 5 Abs. 1 GG, einschließlich Bewertungen auf Bewertungsportalen, sind zulässig und werden durch diese Bestimmung nicht eingeschränkt.
16. Geheimhaltung und Geschäftsgeheimnisse
16.1 Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen – insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG – ausschließlich für Zwecke dieses Vertrages zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen. Sie treffen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des GeschGehG.
16.2 Nicht als Dritte gelten zur Vertragsdurchführung hinzugezogene Hilfspersonen (freie Mitarbeiter, Subunternehmer), verbundene Unternehmen sowie zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Berater, soweit diese entsprechend verpflichtet werden.
16.3 Ausnahmen. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die a) allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden, b) der empfangenden Partei bereits vor Mitteilung rechtmäßig bekannt waren, c) von einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt wurden, d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, oder e) aufgrund gesetzlicher Vorschrift, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind; in diesem Fall informiert die verpflichtete Partei die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, vorab. Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und § 5 GeschGehG bleiben unberührt.
16.4 Dauer. Die Geheimhaltungspflicht besteht für die Dauer des Vertrages und drei Jahre über dessen Beendigung hinaus fort; für Geschäftsgeheimnisse gilt sie so lange, wie deren Voraussetzungen vorliegen.
16.5 Vertragsstrafe. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Geheimhaltungspflicht verpflichtet sich die verletzende Partei zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe von der verletzten Partei nach billigem Ermessen bestimmt und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft wird. Die Vertragsstrafe ist je Einzelfall auf 10.000,00 EUR und insgesamt auf 50.000,00 EUR begrenzt. Bei fortgesetztem Verstoß aus einheitlichem Entschluss gelten die Verstöße als ein Fall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unter Anrechnung der Vertragsstrafe vorbehalten.
17. Abwerbeverbot
17.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von einem Jahr danach Mitarbeiter von WNM, die in die Erbringung der Leistungen für den Kunden eingebunden waren, nicht gezielt abzuwerben.
17.2 Nicht erfasst sind: Einstellungen aufgrund einer öffentlichen, nicht an bestimmte Personen gerichteten Stellenausschreibung; Einstellungen aufgrund einer vom Mitarbeiter ausgehenden Initiativbewerbung; sowie Einstellungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit WNM aus vom Kunden nicht veranlassten Gründen.
17.3 Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe WNM nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft wird. Die Vertragsstrafe ist je Fall auf das Dreifache des letzten Bruttomonatsgehalts des betroffenen Mitarbeiters, höchstens jedoch auf 25.000,00 EUR begrenzt.
18. Vertragslaufzeit, Kündigung, Form
18.1 Bei Dauerschuldverhältnissen ergibt sich die Mindestlaufzeit aus dem Vertrag. Er verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Für Hosting- und sonstige Datenverarbeitungsdienste gilt vorrangig Ziffer 7.6, für Domains Ziffer 8.7.
18.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt für beide Parteien unberührt.
18.3 Kündigungen und sonstige rechtserhebliche Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB). E-Mail genügt. Eine strengere Form wird nur vereinbart, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
19. Exportkontrolle, Sanktionen, Compliance
19.1 Die Erfüllung der Verträge steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, des Exportkontrollrechts oder aufgrund von Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
19.2 Der Kunde sichert zu, dass weder er noch mit ihm verbundene Unternehmen oder wirtschaftlich Berechtigte auf einer einschlägigen Sanktionsliste der EU, der Vereinten Nationen oder der USA gelistet sind, und dass die überlassenen Waren, Software und Technologien nicht entgegen anwendbarem Exportkontrollrecht verwendet oder weitergegeben werden – insbesondere nicht für rüstungs-, kerntechnische oder waffenrelevante Zwecke.
19.3 Verstößt der Kunde gegen Ziffer 19.2, ist WNM zur außerordentlichen Kündigung und zur sofortigen Leistungseinstellung berechtigt.
20. Änderungen dieser AGB
20.1 WNM kann diese AGB bei Dauerschuldverhältnissen ändern, wenn dies erforderlich ist, um sie an geänderte gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Vorgaben, an höchstrichterliche Rechtsprechung, an geänderte technische Rahmenbedingungen oder an eine Erweiterung des Leistungsangebots anzupassen, und die Änderung den Kunden nicht schlechter stellt als bei Vertragsschluss.
20.2 WNM teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Wirksamwerden in Textform mit und hebt die geänderten Bestimmungen hervor. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang in Textform, gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart; hierauf weist WNM in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens kündigen; andernfalls gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort.
20.3 Änderungen der Hauptleistungspflichten oder des Preis-Leistungs-Verhältnisses können auf diesem Weg nicht vorgenommen werden; hierfür gelten Ziffer 4.10 und Ziffer 7.2.
21. Referenznennung
WNM ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Zustimmung in Textform unter Nennung des Namens und des Logos als Referenzkunden zu benennen. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Abtretung. Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von WNM in Textform abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt. WNM ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Gesamt- oder Teilrechtsnachfolge oder auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen; der Kunde kann in diesem Fall innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung kündigen.
22.2 Anwendbares Recht. Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts, soweit diese zur Anwendung ausländischen Rechts führen würden.
22.3 Erfüllungsort. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von WNM in Lüneburg, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
22.4 Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Lüneburg. WNM ist darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Bei Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-VO). Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
22.5 Streitbeilegung. WNM ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
22.6 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
22.7 Rangfolge. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarungen und Angebote, (2) Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, (3) Service Level Agreements und Leistungsbeschreibungen, (4) besondere Bedingungen (Abschnitt B), (5) allgemeine Bedingungen (Abschnitt A) und gemeinsame Bestimmungen (Abschnitt C).
Stand: Juli 2026
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