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wnm-systems

Allgemeine Geschäftsbedingungen der wnm-systems GmbH

Version 3.1 – ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern (B2B)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gliedern sich in allgemeine Bestimmungen, die für alle Aufträge gelten, und in besondere Bestimmungen zu den jeweils genannten Leistungen.

Inhaltsverzeichnis

  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Vertragsschluss
  3. § 3 Allgemeine Pflichten des Kunden
  4. § 4 Preise, Zahlung, Verzug
  5. § 5 Kauf von Waren (inkl. digitale Inhalte und Lizenzschlüssel)
  6. § 6 Hosting und virtuelle Server
  7. § 7 Registrierung einer Domain
  8. § 8 ERP-, JTL- und Software-Support; Fernwartung
  9. § 9 Schulungen
  10. § 10 Onlinemarketing (SEO, Influencer-, Content- und Social-Media-Marketing)
  11. § 11 Webdesign
  12. § 12 Anpassung von Standardsoftware
  13. § 13 Individualsoftware – Softwareentwicklung im Kundenauftrag
  14. § 14 KI-Entwicklung und KI-gestützte Dienste
  15. § 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
  16. § 16 Haftung
  17. § 17 Exportkontrolle, Sanktionen und Außenwirtschaftsrecht
  18. § 18 Abwerbeverbot
  19. § 19 Geheimhaltung
  20. § 20 Anwendbares Recht
  21. § 21 Gerichtsstand
  22. § 22 Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Alle Leistungen, Angebote und Lieferungen der wnm-systems GmbH (nachfolgend wnm-systems) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf. Abweichenden oder ergänzenden AGB des Kunden wird widersprochen; sie werden nur wirksam, wenn wnm-systems ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

1.2 Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) findet nicht statt.

1.3 Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

1.4 Die jeweils geltenden AGB sind unter https://www.wnm-systems.de/agb/ abrufbar und ausdruckbar.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Onlineshop: Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung. Mit Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot (§ 145 BGB) ab. Die automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Annahme durch wnm-systems oder mit Ausführung der Leistung zustande.

2.2 Individuelles Angebot: Bei individuellen Angeboten kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform zustande. Angebote von wnm-systems sind, soweit nicht anders angegeben, 14 Tage gültig.

2.3 Domainregistrierung: Bei der Domainregistrierung wird wnm-systems lediglich vermittelnd tätig (Geschäftsbesorgung). Der Registrierungsvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und der zuständigen Vergabestelle bzw. dem Registrar zustande; deren Registrierungsbedingungen und Richtlinien gelten ergänzend und haben im Kollisionsfall Vorrang. Die jeweils aktuelle Übersicht der maßgeblichen Vergabestellen-Bedingungen wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

§ 3 Allgemeine Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde teilt wnm-systems alle für den Auftrag erforderlichen Informationen, auftretende Probleme und Änderungswünsche rechtzeitig mit.

3.2 Der Kunde stellt die erforderlichen Zugangsdaten zum vereinbarten Termin oder auf Anforderung bereit. Eine eigenständige Nachforschungspflicht von wnm-systems besteht nicht.

3.3 Wird dem Kunden ein Passwort zugeteilt, hat er es unverzüglich zu ändern und ein sicheres, selbst gewähltes Passwort zu verwenden. Die Verwaltung und sichere Verwahrung der Zugangsdaten obliegt dem Kunden.

3.4 Der Kunde schafft die in seiner Sphäre liegenden Voraussetzungen für die Leistungserbringung und stellt – soweit nicht anders vereinbart – die erforderliche Hard- und Software, Remote-Zugänge und Speicherkapazität bereit. Bei Vor-Ort-Einsätzen stellt er Arbeitsplätze und Arbeitsmittel unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung.

3.5 Der Kunde sichert sämtliche Daten aus seiner Sphäre, bevor er sie an wnm-systems übergibt, zur Bearbeitung freigibt oder bevor wnm-systems auf die Hardware des Kunden zugreift (vgl. ergänzend § 8).

3.6 Verletzt der Kunde Pflichten nach § 3.1, 3.2 oder 3.4, kann wnm-systems das Vertragsverhältnis nach angemessener Fristsetzung kündigen und die bisher erbrachten Leistungen abrechnen. Eine Aufbewahrung gespeicherter Daten über 14 Tage nach Vertragsende hinaus ist wnm-systems nicht verpflichtet; gesetzliche Aufbewahrungspflichten und etwaige Regelungen der Auftragsverarbeitung (§ 15) bleiben unberührt.

§ 4 Preise, Zahlung, Verzug

4.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Leistungen 7 Tage nach Leistungserbringung und Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde hat Rechnungen sowie beigefügte Stunden- und Tätigkeitsnachweise unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang, zu prüfen und Einwendungen in Textform mitzuteilen. Erhebt er keine fristgerechten Einwendungen, gilt dies als Bestätigung der ausgewiesenen Stunden- und Tätigkeitsnachweise; auf diese Rechtsfolge wird der Kunde mit der Rechnung gesondert hingewiesen. Das Recht, die Nichterbringung oder Mangelhaftigkeit der Leistung sowie offensichtliche Unrichtigkeiten auch nach Fristablauf geltend zu machen, bleibt unberührt.

4.2 Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung (mindestens dem Entgelt für zwei Monate bzw. zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeträgen bei Dauerschuldverhältnissen) in Verzug, ist wnm-systems nach vorheriger Mahnung in Textform und Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, den Zugang zu den bereitgestellten Speichermedien zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt während der Sperrung bestehen. Bei einer Sperrung kann eine neue IP-Adresse vergeben werden.

4.3 Hat der Kunde Beträge ohne Rechtsgrund oder über die geschuldete Vergütung hinaus geleistet, erstattet wnm-systems den überzahlten Betrag nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Verwahrentgelt wird nicht erhoben.

4.4 Hat der Kunde eine Rücklastschrift zu vertreten (z. B. mangels Kontodeckung oder wegen unberechtigten Widerspruchs), trägt er die hierdurch tatsächlich anfallenden Bankentgelte und sonstigen unmittelbaren Fremdkosten in nachgewiesener Höhe. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

4.5 Bei Zahlungsverzug kann wnm-systems die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB (40,00 €) sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) verlangen. Die Pauschale wird auf einen Schadensersatz angerechnet, der in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

4.6 Für unentgeltlich bereitgestellte Inhalte, Waren und Leistungen besteht kein Anspruch auf kostenlosen Support; dieser ist gesondert zu beauftragen und kostenpflichtig.

4.7 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder treten wesentliche Umstände ein, die seine Zahlungsfähigkeit ernsthaft gefährden, ist wnm-systems berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Die gesetzlichen Rechte der Parteien im Insolvenzfall, insbesondere die §§ 103 ff. InsO, bleiben unberührt. Datenschutzrechtliche Löschpflichten bleiben unberührt.

§ 5 Kauf von Waren (inkl. digitale Inhalte und Lizenzschlüssel)

5.1 wnm-systems versendet Waren an die angegebene Lieferanschrift; digitale Inhalte werden per Download, Lizenzschlüssel per E-Mail bereitgestellt. Teillieferungen sind zulässig, soweit dem Kunden zumutbar. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt oder andere von wnm-systems nicht zu vertretende, unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streik, Rohstoffmangel) erheblich erschwert oder unmöglich, verlängern sich Lieferfristen angemessen; gesetzliche Rücktritts- und Schadensersatzrechte des Kunden bleiben unberührt.

5.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, räumt wnm-systems an digitalen Inhalten ein nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Recht zur geschäftlichen Nutzung ein. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform. Der Rechteübergang wird erst mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung wirksam.

5.3 wnm-systems behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung unzulässig.

5.4 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 377 HGB.

5.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Diese Verkürzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von wnm-systems oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen. § 438 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 und § 478 BGB bleiben unberührt.

5.6 Ein freiwilliges Widerrufsrecht besteht nicht. wnm-systems veräußert ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB); eine Rückgabe bei Nichtgefallen ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte sowie etwaige Herstellergarantien.

§ 6 Hosting und virtuelle Server

6.1 wnm-systems stellt Systemressourcen auf virtuellen Servern bereit. Eine Verfügbarkeit von 100 % ist technisch nicht realisierbar; wnm-systems bemüht sich um möglichst konstante Verfügbarkeit. Inhalte werden nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung regelmäßig gesichert; ein Anspruch besteht nur auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte, nicht auf Herausgabe von Sicherungsmedien. wnm-systems darf die eingesetzte Technik an den Stand der Technik anpassen.

6.2 wnm-systems ist berechtigt, die Entgelte für Hosting- und sonstige Dauerleistungen zur Weitergabe von Kostenänderungen anzupassen, insbesondere bei Änderungen der Energie-, Personal-, Wartungs-, Lizenz- oder Rechenzentrumskosten. Die Anpassung erfolgt höchstens einmal je Quartal und nur in dem Umfang, in dem sich die maßgeblichen Kosten seit der letzten Festsetzung verändert haben; Kostensenkungen werden in gleicher Weise berücksichtigt wie Kostensteigerungen. wnm-systems teilt Anpassung und maßgebliche Gründe spätestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Übersteigt die Erhöhung 5 % des bisherigen Entgelts, kann der Kunde das betroffene Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Erhöhungszeitpunkt außerordentlich kündigen; hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen. Die Berechnung wird auf Anfrage innerhalb von sieben Tagen offengelegt.

6.3 Der Kunde darf keine rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Inhalte ablegen und stellt die Sicherheit seiner Inhalte sicher. Er sichert seine Daten eigenständig auf einem separaten Medium, insbesondere bei Änderungen am Datenbestand und vor Server- oder Installationsarbeiten von wnm-systems. Bei berechtigten Ansprüchen Dritter aufgrund vom Kunden eingestellter Inhalte stellt der Kunde wnm-systems frei, soweit wnm-systems die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat; wnm-systems informiert den Kunden und ermöglicht ihm Prüfung und Verteidigung.

6.4 Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus der gewählten Vertragslaufzeit. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die gewählte Laufzeit, sofern nicht eine Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

6.5 Für die Haftung von wnm-systems gilt § 16 dieser AGB. Eine etwaige gesetzliche Haftungsbeschränkung für Telekommunikationsdienste bleibt unberührt, soweit ihre Voraussetzungen vorliegen.

6.6 Vorauszahlung. Die Entgelte für Hosting- und sonstige Dauerleistungen sind für die jeweils vereinbarte Abrechnungsperiode im Voraus zu entrichten; jede Zahlung für Hosting-Leistungen gilt als Vorauszahlung für die betreffende Periode. wnm-systems erbringt die Hosting-Leistungen ausschließlich gegen Vorauszahlung. Eine nachträgliche, verbrauchs- oder zeitabhängige Nachberechnung der Hosting-Entgelte findet nicht statt. Preisanpassungen nach § 6.2 mit Wirkung für künftige Perioden sowie gesetzliche Ansprüche auf Rückzahlung ohne Rechtsgrund (§ 4.3) bleiben unberührt.

§ 7 Registrierung einer Domain

7.1 Die Domainzuteilung gilt erst mit Bestätigung durch wnm-systems als erfolgt. Da wnm-systems auf die Vergabe keinen Einfluss hat, sind Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung einer bestimmten Domain ausgeschlossen. Der Kunde wirkt bei Registrierung, Übertragung und Löschung in zumutbarer Weise mit und stellt sicher, dass Domains und darunter abrufbare Inhalte gesetzeskonform sind; er stellt wnm-systems von berechtigten Drittansprüchen frei.

7.2 Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Registrar bzw. der Vergabestelle ist gesondert und in Textform gegenüber wnm-systems zu erklären. Bei den Top-Level-Domains .de, .at, .com, .net, .org, .biz, .info und .eu beträgt die Frist sechs Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit, im Übrigen drei Monate. Trifft der Kunde keine Verfügung über die Domains, besteht die Vergütungspflicht fort; nach ergebnisloser Aufforderung mit angemessener Frist ist wnm-systems berechtigt, die Domains in die Verwaltung der Vergabestelle zu überführen oder im Namen des Kunden freizugeben. Sind Kunde und Domaininhaber verschieden, ist die Einwilligung des Domaininhabers in Textform erforderlich.

7.3 wnm-systems stellt Domains im Rahmen ihrer Verfügbarkeit bereit und übernimmt keine Garantie für eine ununterbrochene, fehlerfreie Verfügbarkeit.

§ 8 ERP-, JTL- und Software-Support; Fernwartung

8.1 Gegenstand. wnm-systems erbringt Unterstützungs-, Pflege- und Wartungsleistungen für betriebliche Software, insbesondere für ERP- und Warenwirtschaftssysteme (z. B. JTL-Wawi), Shop-Systeme (z. B. JTL-Shop, Shopware) sowie damit zusammenhängende Schnittstellen, Server und Datenbanken. Art und Umfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder einer gesonderten Service- bzw. SLA-Vereinbarung.

8.2 Rechtsnatur. Support-, Pflege- und Fernwartungsleistungen werden, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich ein bestimmter Erfolg (Werk) vereinbart ist, als Dienstleistung erbracht. wnm-systems schuldet ein fachgerechtes Bemühen nach den anerkannten Regeln der Technik, nicht den Eintritt eines bestimmten Erfolgs und insbesondere nicht die Behebung jedes Fehlers innerhalb einer bestimmten Zeit. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten gelten nur, soweit sie ausdrücklich in einer SLA-Vereinbarung zugesagt sind.

8.3 Abrechnung. Ohne vereinbarte Pauschale oder ohne vereinbartes Kontingent wird nach tatsächlichem Aufwand zu den vereinbarten oder den jeweils gültigen Stundensätzen abgerechnet. Angefangene Zeiteinheiten werden nach der vereinbarten Taktung berechnet.

8.4 Fernzugriff. Der Kunde stellt die erforderlichen Fernzugänge (z. B. VPN, Remote-Desktop, Administrationszugänge) und Berechtigungen rechtzeitig bereit und sichert zu, zu deren Einräumung berechtigt zu sein. wnm-systems greift nur im erforderlichen Umfang und nur zu den vereinbarten Zwecken auf die Systeme des Kunden zu.

8.5 Datensicherung. Der Kunde erstellt vor jeder Fernwartungs-, Support- oder Installationsmaßnahme eine vollständige, wiederherstellbare Sicherung seiner Daten und Systeme (einschließlich Datenbanken) auf einem von den betroffenen Systemen unabhängigen Medium. Unterlässt er dies, ist die Haftung von wnm-systems für hierdurch eintretende oder vergrößerte Datenverluste auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung des Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre; im Übrigen gilt § 16.

8.6 Systemumgebung und Lizenzen. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Bereitstellung und Lizenzierung der eingesetzten Hard- und Software (insbesondere Betriebssysteme, Datenbanken, JTL-Wawi, JTL-Shop, Shopware nebst Plugins) selbst verantwortlich. wnm-systems schuldet keine Mängelbeseitigung an Standardsoftware Dritter; Fehler eingesetzter Dritt-Software (z. B. Programmfehler des Herstellers) liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von wnm-systems.

8.7 Mitwirkung. Der Kunde benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, stellt Informationen, Zugangs- und Testdaten rechtzeitig bereit und wirkt bei Eingrenzung und Reproduktion von Fehlern in zumutbarer Weise mit. Verzögerungen und Mehraufwand aufgrund unterlassener Mitwirkung gehen zulasten des Kunden.

8.8 Subunternehmer. wnm-systems ist berechtigt, zur Leistungserbringung fachkundige Subunternehmer einzusetzen.

8.9 Datenschutz. Soweit bei der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, gilt ergänzend § 15 (Auftragsverarbeitung).

§ 9 Schulungen

9.1 An den überlassenen Schulungsunterlagen wird dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zu internen Zwecken eingeräumt. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung in Textform.

§ 10 Onlinemarketing (SEO, Influencer-, Content- und Social-Media-Marketing)

10.1 SEO. wnm-systems erbringt SEO- und Vermarktungsleistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Der Kunde akzeptiert, dass wnm-systems keinen Einfluss auf Suchmaschinen-Rankings hat; ein bestimmtes Ranking, bestimmte Zugriffszahlen oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg werden nicht geschuldet.

10.2 Influencer- und Social-Media-Marketing. wnm-systems übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Reichweite. Der Kunde ist für die rechtliche Prüfung und Freigabe des Contents, insbesondere für eine erforderliche Werbekennzeichnung, selbst verantwortlich; ein Kennzeichnungswunsch ist ausdrücklich mitzuteilen. Der Kunde stellt wnm-systems von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus fehlender Kennzeichnung oder rechtlicher Unzulässigkeit des vom Kunden freigegebenen Contents ergeben, und ersetzt die hiermit zusammenhängenden Schäden. Dies gilt nicht, soweit wnm-systems die fehlende Kennzeichnung oder die rechtliche Unzulässigkeit selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat.

10.3 Content Marketing und Subunternehmer. wnm-systems konzipiert Content-Strategien nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.

§ 11 Webdesign

11.1 wnm-systems erstellt Webseiten unter Einbeziehung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte. Geschuldet ist die Erstausstattung mit Inhalten; weitergehende Pflege und Fortentwicklung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

11.2 Zwischenabnahmen erfolgen nach Bereitstellung eines Grobkonzepts und eines Block-Layouts, die finale Abnahme nach Fertigstellung. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er die entgegenstehenden Mängel innerhalb von sieben Werktagen so in Textform zu beschreiben, dass wnm-systems sie identifizieren und beseitigen kann. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

11.3 Ohne gesonderte Vereinbarung ist wnm-systems nicht zum Hosting verpflichtet. Nach Abnahme nennt der Kunde innerhalb von zehn Werktagen die für das Aufspielen erforderlichen Zugangsdaten und Informationen in Textform.

§ 12 Anpassung von Standardsoftware

12.1 wnm-systems passt die im Vertrag genannte Standardsoftware nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung an. Bei Fernzugriff gelten gesonderte Anforderungen an die Kundenumgebung, auf die der Kunde vor Angebotsabgabe hingewiesen wird. Abgeschlossene Werkleistungen sind abzunehmen; der Kunde stellt die für die Abnahmeprüfung erforderlichen Voraussetzungen (Daten, Arbeitsplätze, Geräte) bereit.

12.2 Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich nach Ablieferung, spätestens innerhalb einer Maximalfrist von zehn Kalendertagen, zu untersuchen und dabei erkannte Mängel innerhalb dieser Frist in Textform anzuzeigen. Zeigt der Kunde innerhalb dieser Frist von höchstens zehn Kalendertagen keine Mängel an, gilt die Leistung als genehmigt; dies gilt nicht für bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel, die unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen sind. Auf die Genehmigungsfiktion, den Fristbeginn und die Dauer der Frist wird der Kunde mit der Fertigstellungsmitteilung gesondert hingewiesen. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln kann sich wnm-systems hierauf nicht berufen.

12.3 Verbindliche Termine bedürfen der Textform und der Bestätigung durch die Geschäftsführung. Wird die Leistung durch höhere Gewalt oder andere von wnm-systems nicht zu vertretende, unvorhersehbare Ereignisse erheblich erschwert oder unmöglich, verlängern sich die Fristen angemessen; gesetzliche Rücktritts- und Schadensersatzrechte des Kunden bleiben unberührt. Zumutbare Teillieferungen sind zulässig.

12.4 Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Berechtigungen verfügt, und stellt wnm-systems auf eigene Kosten von berechtigten Ansprüchen Dritter frei. Bei Schutzrechtsverletzungen darf wnm-systems nach eigener Wahl und auf eigene Kosten nach vorheriger Absprache Änderungen vornehmen oder die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

§ 13 Individualsoftware – Softwareentwicklung im Kundenauftrag

13.1 Gegenstand. wnm-systems erstellt oder passt im Auftrag des Kunden individuelle Software an (Individualentwicklung). Art, Umfang und Eigenschaften der Leistung ergeben sich abschließend aus der vereinbarten Leistungsbeschreibung bzw. Spezifikation (Pflichten-/Lastenheft). Nicht ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften, Funktionen, Schnittstellen oder Plattformen sind nicht geschuldet. Soweit ein bestimmter Erfolg vereinbart ist, gilt Werkvertragsrecht; reine Beratungs-, Konzeptions- oder Unterstützungsleistungen werden als Dienstleistung erbracht.

13.2 Mitwirkung und Spezifikation. Der Kunde stellt die fachlichen Anforderungen, Vorgaben, Inhalte, Test- und Echtdaten sowie eine geeignete Test- und Systemumgebung rechtzeitig und vollständig bereit und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Beruht ein Mangel auf einer vom Kunden vorgegebenen Spezifikation, beigestellten Inhalten, Daten oder Komponenten oder auf der vom Kunden bereitgestellten Systemumgebung, haftet wnm-systems hierfür nicht; § 16 bleibt unberührt.

13.3 Leistungsänderungen (Change Request). Änderungs- und Erweiterungswünsche bedürfen der Textform. wnm-systems prüft die Umsetzbarkeit und teilt die Auswirkungen auf Vergütung und Termine mit. Die Umsetzung erfolgt erst nach Einigung in Textform; bis dahin werden die Arbeiten auf bisheriger Grundlage fortgeführt. Vereinbarte Termine verschieben sich um den Zeitraum der durch die Änderung verursachten Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

13.4 Abnahme. Abgeschlossene Werkleistungen sind nach Bereitstellung und erfolgreichem Abschluss eines etwa vereinbarten Tests abzunehmen. Teilabnahmen abgrenzbarer Leistungsteile sind zulässig. Nimmt der Kunde eine abnahmefähige Leistung nicht innerhalb einer Maximalfrist von zehn Kalendertagen ab oder rügt er innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel in Textform, gilt die Leistung als abgenommen; gleiches gilt mit Beginn der produktiven Nutzung. Auf die Abnahmewirkung und den Fristbeginn wird der Kunde mit der Fertigstellungsmitteilung gesondert hingewiesen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 S. 2 BGB).

13.5 Mängelrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Vorrangig ist die Nacherfüllung; der Kunde wirkt an der Eingrenzung und Reproduktion von Mängeln in zumutbarer Weise mit. Die Verkürzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist sowie für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von wnm-systems oder ihrer Erfüllungsgehilfen; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen. Im Übrigen gilt für die Haftung § 16.

13.6 Nutzungsrechte und vorbestehendes Eigentum. An der eigens für den Kunden erstellten individuellen Software räumt wnm-systems dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für die eigenen geschäftlichen Zwecke des Kunden im vertraglich vorausgesetzten Umfang ein. Vorbestehende und allgemein verwendbare Bestandteile – insbesondere von wnm-systems eingebrachte Werkzeuge, Frameworks, Bibliotheken, Module, Vorlagen, Methoden und ihr Know-how (Background-IP) – verbleiben bei wnm-systems; der Kunde erhält hieran nur ein einfaches Nutzungsrecht im zur Nutzung der Software erforderlichen Umfang. wnm-systems bleibt berechtigt, das bei der Durchführung gewonnene allgemeine Know-how sowie generische, nicht kundenspezifische Komponenten frei weiterzuverwenden und weiterzuentwickeln.

13.7 Quellcode. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes, der Entwicklungsdokumentation oder eine Einräumung ausschließlicher Rechte besteht nur, soweit dies ausdrücklich und gesondert vereinbart und gesondert vergütet ist. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung erfolgt eine etwaige Überlassung nur widerruflich.

13.8 Open-Source- und Drittkomponenten. wnm-systems darf Open-Source- und sonstige Drittkomponenten einsetzen. Für diese gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber; auf wesentliche Einschränkungen weist wnm-systems hin. Eine darüber hinausgehende Gewähr oder Freistellung für die Einhaltung von Drittlizenzpflichten durch den Kunden übernimmt wnm-systems nicht, soweit sie nicht von wnm-systems zu vertreten ist.

13.9 Rechtsmängel. Werden gegen den Kunden Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter durch die vertragsgemäße Nutzung der Software erhoben, darf wnm-systems nach eigener Wahl und auf eigene Kosten die Software so ändern, dass die Schutzrechtsverletzung entfällt, oder die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben. Dies gilt nicht, soweit die Schutzrechtsverletzung auf Vorgaben, Inhalten oder Komponenten des Kunden beruht; insoweit stellt der Kunde wnm-systems von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.

§ 14 KI-Entwicklung und KI-gestützte Dienste

14.1 Gegenstand. wnm-systems entwickelt, integriert oder betreibt KI-gestützte Funktionen und Dienste (z. B. auf Basis von Sprach- oder anderen KI-Modellen) nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart ist, werden diese Leistungen als Dienstleistung erbracht.

14.2 Wesen und Grenzen der KI. KI-Systeme arbeiten probabilistisch. Ihre Ausgaben können unvollständig, fehlerhaft, veraltet, verzerrt oder sachlich unzutreffend sein (sog. „Halluzinationen“) und denselben Eingaben unterschiedliche Ergebnisse zuordnen. wnm-systems schuldet weder die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Zulässigkeit der generierten Inhalte noch deren Eignung für einen bestimmten Zweck oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Eine inhaltliche Richtigkeitsgewähr für KI-Ausgaben wird ausdrücklich nicht übernommen.

14.3 Überwachung und Verantwortung des Kunden. Der Kunde ist für die Kontrolle, inhaltliche Prüfung, Freigabe und Verwendung der KI-Ausgaben allein verantwortlich. Er stellt eine wirksame menschliche Aufsicht über den Einsatz und die Ergebnisse des KI-Systems sicher und prüft die Ausgaben vor ihrer Verwendung, Veröffentlichung oder Weitergabe auf Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Eignung. Soweit wnm-systems technische Überwachungs-, Protokollierungs- oder Kontrollfunktionen bereitstellt, obliegen deren Aktivierung, Konfiguration, laufende Nutzung und Auswertung dem Kunden; wnm-systems schuldet keine eigene inhaltliche Überwachung der Ausgaben.

14.4 Zulässige Nutzung. Der Kunde darf die KI-Funktionen und -Dienste ausschließlich für rechtlich zulässige Zwecke und nur im Rahmen der anwendbaren Gesetze einsetzen, insbesondere der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO), des Datenschutzrechts und des Urheberrechts. Verbotene Praktiken im Sinne des Art. 5 KI-VO sowie ein rechtswidriger, irreführender, diskriminierender oder Rechte Dritter verletzender Einsatz sind untersagt. Soweit der Kunde das KI-System einsetzt, ist er Betreiber im Sinne der KI-VO und erfüllt die ihn treffenden Pflichten in eigener Verantwortung, insbesondere zur menschlichen Aufsicht und zu etwaigen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten (z. B. Art. 50 KI-VO).

14.5 Eingabe- und Trainingsdaten. Der Kunde verantwortet die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Eingabe-, Trainings- und Konfigurationsdaten und sichert zu, über die hierfür erforderlichen Rechte und Rechtsgrundlagen zu verfügen. Werden hierbei personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt ergänzend § 15.

14.6 Rechte an den Ausgaben. Soweit an den KI-Ausgaben Rechte bestehen oder entstehen, werden sie dem Kunden im vertraglich vorausgesetzten Umfang zur Nutzung eingeräumt. wnm-systems übernimmt keine Gewähr dafür, dass an KI-generierten Ergebnissen ausschließliche Schutzrechte bestehen oder erlangt werden können oder dass diese frei von Rechten Dritter sind.

14.7 Freistellung. Der Kunde stellt wnm-systems von Ansprüchen Dritter sowie von Bußgeldern und Sanktionen frei, die auf einer von ihm zu verantwortenden Nutzung der KI-Funktionen, auf unterlassener Überwachung oder auf einem Einsatz entgegen § 14.3 bis § 14.5 beruhen. Dies gilt nicht, soweit wnm-systems den Verstoß selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat.

§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

15.1 Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

15.2 Soweit wnm-systems im Rahmen der Leistungserbringung (insbesondere Hosting, Support, Fernwartung) personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses und geht den Regelungen dieser AGB im Kollisionsfall vor, soweit er datenschutzrechtliche Pflichten betrifft.

15.3 Der Kunde ist im Verhältnis zu den betroffenen Personen für die Zulässigkeit der Verarbeitung, insbesondere für das Vorliegen einer Rechtsgrundlage, verantwortlich (Verantwortlicher i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO).

15.4 Als Hosting-Anbieter erfüllt wnm-systems die einschlägigen Melde- und Abhilfeverfahren nach den anwendbaren Vorschriften, insbesondere dem Digital Services Act (VO (EU) 2022/2065).

§ 16 Haftung

16.1 wnm-systems haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Für leichte Fahrlässigkeit haftet wnm-systems nur bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

16.2 Im Übrigen haftet wnm-systems bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schäden begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von wnm-systems.

16.3 Bei Datenverlust ist die Haftung von wnm-systems auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre (vgl. § 8.5). Dies gilt nicht in den Fällen des § 16.1.

16.4 Der Kunde verpflichtet sich, keine unwahren, geschäftsschädigenden oder nach §§ 185 ff. StGB strafbaren Tatsachenbehauptungen über wnm-systems gegenüber Dritten zu verbreiten. Wahre Tatsachenbehauptungen und zulässige Werturteile, insbesondere sachliche Bewertungen erbrachter Leistungen, bleiben unberührt. Bei rechtswidrigen Äußerungen kann wnm-systems ihre gesetzlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen.

§ 17 Exportkontrolle, Sanktionen und Außenwirtschaftsrecht

17.1 Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren Vorschriften des Außenwirtschafts-, Export- und Sanktionsrechts, insbesondere des deutschen Außenwirtschaftsrechts (AWG/AWV), der einschlägigen Sanktions- und Embargo-Verordnungen der Europäischen Union sowie – soweit anwendbar – der Export- und Sanktionsvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (z. B. EAR/OFAC).

17.2 Der Kunde sichert zu, dass weder er noch seine wirtschaftlich Berechtigten oder die von ihm benannten Empfänger auf einer einschlägigen Sanktionsliste der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland oder – soweit anwendbar – der Vereinigten Staaten geführt werden und nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle gelisteter Personen oder Einrichtungen stehen. Änderungen teilt der Kunde unverzüglich mit.

17.3 wnm-systems erbringt keine Leistungen und liefert keine Waren, Software oder Technologie an oder zugunsten von Personen, Einrichtungen oder Bestimmungsländern, soweit dies gegen anwendbares Export- oder Sanktionsrecht verstößt. wnm-systems ist berechtigt, die Aufnahme oder Durchführung eines Vertrages von der Vorlage erforderlicher Erklärungen, Genehmigungen oder einer Sanktionslistenprüfung abhängig zu machen.

17.4 Der Kunde wird die von wnm-systems bezogenen Leistungen, Waren, Software und Technologien nicht entgegen anwendbarem Export- oder Sanktionsrecht verwenden, (re-)exportieren oder gelisteten Personen oder Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar zugänglich machen; eine verbotene Endverwendung ist untersagt.

17.5 Steht der Erfüllung ein tatsächliches oder rechtliches Hindernis aus Export- oder Sanktionsrecht entgegen oder wird der Kunde auf einer einschlägigen Sanktionsliste geführt, ist wnm-systems berechtigt, betroffene Leistungen auszusetzen oder zurückzuhalten und den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, ohne dass hierdurch Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche des Kunden gegen wnm-systems entstehen. Der Kunde stellt wnm-systems von Ansprüchen, Bußgeldern und Schäden frei, die aus einem von ihm zu vertretenden Verstoß gegen Export- oder Sanktionsrecht entstehen.

§ 18 Abwerbeverbot

18.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach deren Beendigung Mitarbeiter von wnm-systems nicht gezielt abzuwerben oder abwerben zu lassen. Nicht erfasst sind Fälle, in denen sich ein Mitarbeiter von sich aus bewirbt, insbesondere auf eine allgemeine, nicht gezielt an Mitarbeiter von wnm-systems gerichtete Stellenausschreibung. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verspricht der Kunde eine Vertragsstrafe, deren Höhe wnm-systems nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann (§ 315 BGB). Die Vertragsstrafe ist je abgeworbenem Mitarbeiter auf das Dreifache des zuletzt bei wnm-systems bezogenen Bruttomonatsgehalts des betreffenden Mitarbeiters begrenzt.

§ 19 Geheimhaltung

19.1 Die einander überlassenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht bestimmungsgemäß Dritten zugänglich gemacht werden dürfen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogene Hilfspersonen (freie Mitarbeiter, Subunternehmer) gelten nicht als Dritte. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verspricht der Kunde eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe wnm-systems nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall gerichtlich überprüfbar ist (§ 315 BGB); sie ist je Verstoß auf 10.000,00 € begrenzt. Bei einem andauernden Verstoß gilt jeder angefangene Monat als ein gesonderter Verstoß.

§ 20 Anwendbares Recht

20.1 Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 21 Gerichtsstand

21.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Lüneburg. wnm-systems ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

§ 22 Schlussbestimmungen

22.1 Textform. Soweit in diesen AGB Schriftform verlangt wird, genügt die Textform (§ 126b BGB, z. B. E-Mail), sofern nicht gesetzlich zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.

22.2 Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

22.3 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

22.4 Änderungen dieser AGB. wnm-systems kann diese AGB ändern, wenn die Änderung durch eine Änderung der Gesetzeslage, durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder durch technische Rahmenbedingungen veranlasst ist oder nur unwesentliche, für den Kunden zumutbare Regelungen betrifft. Die wesentlichen Rechte und Pflichten der Parteien, der Vertragsgegenstand und die Hauptleistungspflichten einschließlich der Vergütung werden hiervon nicht berührt; für Entgeltanpassungen gilt § 6.2. Die Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt; auf die Frist und die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, das betroffene Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des vorgesehenen Wirksamwerdens zu kündigen.

Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 04131 2278280 (Mo–Do 8:30–16:30, Fr bis 16:00 Uhr) oder per E-Mail an info@wnm.de.

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